Tobias Fischer

Tobias Fischer

Jahrgang 1970
Rechtsanwalt seit 2002
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2006
Gründungsmitglied von Weder.Fischer.Doyuran.

Tobias Fischer studierte von 1994 bis 1998 Rechtswissenschaften an der Universität Passau. Zuvor hatte er eine handwerkliche Berufsausbildung absolviert und im Handwerk gearbeitet.

Bereits während des Studiums und des Referendariats war das Arbeitsrecht sein Schwerpunkt und besonderes Interesse. Neben dem Studium legte er die fachspezifische Fremdsprachenprüfung im englischen Recht ab.

Er arbeitete von Beginn der anwaltlichen Tätigkeit an auch als betriebsverfassungsrechtlicher Sachverständiger und war bis Juni 2013 Gesellschafter und Prokurist einer arbeitsrechtlich spezialisierten Kanzlei. Bundesweit berät er die Gremien der Betriebsverfassung, besonders Konzern- und Gesamtbetriebsräte sowie örtliche Betriebsratsgremien zu allen rechtlichen und strategischen Fragen. Er vertritt die Gremien in arbeitsgerichtlichen Verfahren aller Instanzen und wirkt als Beisitzer in Einigungsstellen.

Als Berater und Sachverständiger begleitet er die Mitbestimmung sowohl in der Phase der Planung als auch bei dem gesamten Ablauf von Fusionen, Spaltungen sowie sonstigen Restrukturierungen und Betriebsänderungen, wie etwa Outsourcing, Betriebsübergang, Personalabbau oder Betriebsschließung. Seine Tätigkeit schließt das Entwickeln von Regelungszielen und die Konzeption geeigneter Vereinbarungen, wie Interessensausgleich und Sozialplan, mit ein.

Arbeiter und Angestellte, Geschäftsführer und Vorstände werden von Tobias Fischer zu allen Fragen der Arbeitsverhältnisse bzw. Dienstverhältnisse beraten; die Vertragsgestaltung und das Entwerfen von Beendigungsvereinbarungen sind regelmäßig Gegenstand der Beratungen. Er vertritt diese Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei der Durchsetzung ihrer Rechte.