Jahrgang 1977
Rechtsanwalt seit 2005
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2009
Jörg Schwaab studierte von 1998 bis 2002 Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt Arbeitsrecht in Mainz. Sein Referendariat absolvierte er unter anderem in den Personalabteilungen eines Automobilkonzerns und der Universitätsmedizin Mainz.
Bis zu seinem Eintritt bei Weder.Fischer.Doyuran. war Jörg Schwaab bereits elf Jahre in einer arbeitsrechtlich spezialisierten Kanzlei tätig, an der er sich auch als Gesellschafter beteiligte.
Er berät Arbeitnehmer und Betriebsräte sowie leitende Angestellte in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Er begleitet die Betriebsräte bei der Durchführung der Mitbestimmung auch als betriebsverfassungsrechtlicher Sachverständiger und ist außerdem als Beisitzer in Einigungsstellen tätig. Arbeitnehmer coacht er in der direkten Diskussion mit dem Arbeitgeber und vertritt sie anwaltlich außergerichtlich und in Gerichtsverfahren.
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