Jahrgang 1971
Rechtsanwalt seit 2001
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2005
Gründungsmitglied von Weder.Fischer.Doyuran.
Jürgen Weder ist seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt ausschließlich im Arbeitsrecht tätig und arbeitete bis Juni 2013, zuletzt als geschäftsführender Gesellschafter, in einer arbeitsrechtlich spezialisierten Kanzlei. Er verfügt über umfassende Erfahrung in der Beratung und gerichtlichen Vertretung von Arbeitnehmern, leitenden Angestellten sowie Geschäftsführern und Vorständen zu allen Themen des Arbeitsrechts. Für seine Mandanten führt er bundesweit unter anderem Kündigungsschutzklagen, verhandelt Aufhebungsvereinbarungen und entwirft Arbeitsverträge.
Zudem berät er seit Jahren eine Reihe von Konzern- und Gesamtbetriebsräten sowie örtliche Betriebsratsgremien zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen und führt Beschlussverfahren vor der Arbeitsgerichtsbarkeit.
Er hat deutschlandweit komplexe Umstrukturierungen, wie etwa Betriebsstilllegungen, Personalabbaumaßnahmen, Outsourcings und Verschmelzungen insbesondere aus den Bereichen IT, Banken, Chemie und dem Dienstleistungssektor verhandelt. Er führt die Verhandlungen zu Interessenausgleich und Sozialplan.
Jürgen Weder entwickelt gemeinsam mit seinen Mandanten die beste Strategie für das angestrebte Ziel und setzt diese konsequent um.
Jürgen Weder ist Mitautor in Lukas / Dahl (Hrsg.) „Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten“.
Jürgen Weder ist im JUVE Handbuch 2017/2018 unter der Rubrik „Besonders empfohlene Kanzleien für die Beratung von Betriebsräten, Gewerkschaften und Arbeitnehmern“ aufgeführt.
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