Jahrgang 1971
Rechtsanwalt seit 2002
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2006
Gründungsmitglied von Weder.Fischer.Doyuran.
Nazim Doyuran betreut Arbeitnehmer im Individualarbeitsrecht. Er berät und vertritt auch Betriebsratsgremien in allen Fragen des Betriebsverfassungsrechts, insbesondere in Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten. Für seine Mandanten führt er bundesweit unter anderem Kündigungsschutzklagen, verhandelt Aufhebungsverträge und entwirft Arbeitsverträge.
Auch Umstrukturierungsmaßnahmen, wie etwa Betriebstilllegungen, Personalabbaumaßnahmen, insbesondere aus der Logistik und Druckindustrie, hat Nazim Doyuran bereits erfolgreich verhandelt. Zu seinen Mandanten zählen Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Geschäftsführer und Betriebsräte sowie internationale Unternehmen.
Nazim Doyuran war bis Juni 2013 in Frankfurt am Main in seiner neben dem Arbeitsrecht auf das allgemeine Zivilrecht spezialisierten Kanzlei tätig. Hierbei bildete er einen weiteren Schwerpunkt im Rechtsgebiet des internationalen Privatrechts mit Bezug zur Türkei.
Er bietet selbstkonzipierte Schulungen für Betriebsräte und Wahlvorstände auch in türkischer Sprache an.
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