LSG Baden-Württemberg 12.05.2016 – L 6 U 836/16
Ein BR-Mitglied ist bei der Teilnahme an einem Schulungsseminar gesetzlich unfallversichert, wenn er bei der konkreten Verrichtung zur Zeit des Unfalls ein unternehmensbezogenes Recht wahrnimmt; hier verneint bei einem Sturz im „Abenteuerwald“ im Rahmen eines BR-Grundlagenseminars
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