Tobias Fischer
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Jahrgang 1970
Rechtsanwalt seit 2002
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2006
Gründungsmitglied von Weder.Fischer.Doyuran.
Tobias Fischer studierte von 1994 bis 1998 Rechtswissenschaften an der Universität Passau. Zuvor hatte er eine handwerkliche Berufsausbildung absolviert und im Handwerk gearbeitet.
Bereits während des Studiums und des Referendariats war das Arbeitsrecht sein Schwerpunkt und besonderes Interesse. Neben dem Studium legte er die fachspezifische Fremdsprachenprüfung im englischen Recht ab.
Er arbeitete von Beginn der anwaltlichen Tätigkeit an auch als betriebsverfassungsrechtlicher Berater und war bis Juni 2013 Gesellschafter und Prokurist einer arbeitsrechtlich spezialisierten Kanzlei. Bundesweit berät er die Gremien der Betriebsverfassung, besonders Konzern- und Gesamtbetriebsräte sowie örtliche Betriebsratsgremien zu allen rechtlichen und strategischen Fragen. Er vertritt die Gremien in arbeitsgerichtlichen Verfahren aller Instanzen und ist als Beisitzer in Einigungsstellen tätig.
Als Berater und Sachverständiger vertritt und begleitet er die Betriebsratsgremien (branchenübergreifend, aber mit einem Schwerpunkt in den Bereichen Automotive, IT und Communication) sowohl in der Phase der Planung als auch beim gesamten Ablauf von Fusionen, Spaltungen sowie sonstigen Restrukturierungen und Betriebsänderungen, wie etwa Outsourcing, Betriebsübergang, Personalabbau oder Betriebsschließung. Seine Tätigkeit schließt das Entwickeln von Zielen und geeigneten Vereinbarungen, besonders zu Interessensausgleich und Sozialplan, mit ein.
Auf die konkreten Bedürfnisse der Betriebsratsgremien hin konzipiert Tobias Fischer Schulungen und führt diese als Referent („inhouse“) selbst durch.
Arbeitnehmende und Mitglieder der Geschäftsführung/des Vorstands werden von Tobias Fischer zu allen Fragen des Arbeits- bzw. Dienstverhältnisses beraten; die Vertragsgestaltung oder das Entwerfen der Beendigungsvereinbarung (Aufhebungsvertrag etc.) sind regelmäßig Gegenstand der Beratung. Er vertritt seine Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei der Durchsetzung ihrer Rechte, häufig zur Abwehr von Kündigungen bzw. im Kontext beabsichtigter Trennung.
Tobias Fischer ist gewerkschaftlich vernetzt und Mitglied im Deutschen Anwaltverein – Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht. Er verfügt über weitreichende Erfahrung.
Die Ausübung des Anwaltsberufs und der damit verbundene Umgang mit Menschen machen ihm Spaß.