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Jörg Schwaab

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Jahrgang 1977

Rechtsanwalt seit 2005

Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2009

Jörg Schwaab studierte von 1998 bis 2002 Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt Arbeitsrecht in Mainz. Sein Referendariat absolvierte er unter anderem in den Personalabteilungen eines Automobilkonzerns und der Universitätsmedizin Mainz, ebenfalls mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt.

Bis zu seinem Eintritt bei Weder.Fischer.Doyuran. 2016 war Jörg Schwaab bereits elf Jahre in einer arbeitsrechtlich spezialisierten Kanzlei tätig, an der er sich auch als Gesellschafter beteiligte.

Er berät Arbeitnehmer und Betriebsräte sowie leitende Angestellte in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Er begleitet die Betriebsräte bei der Durchführung der Mitbestimmung auch als betriebsverfassungsrechtlicher Sachverständiger und ist außerdem als Beisitzer in Einigungsstellen tätig. Arbeitnehmer coacht er in der direkten Diskussion mit dem Arbeitgeber und vertritt sie anwaltlich außergerichtlich und in Gerichtsverfahren.

Aufgrund der langjährigen Tätigkeit im Arbeitsrecht kennt Jörg Schwaab die unterschiedlichen Interessenlagen im Individualarbeitsrecht und in der Vertretung von Betriebsräten. Hierbei entwickelt er im persönlichen Austausch mit den Mandanten entsprechende Strategien. Mit der Vereinbarung tragfähiger Lösungen zwischen den Beteiligten werden diese interessengerecht umgesetzt.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Aus- und Weiterbildung von Betriebsräten. Die Schulungen orientieren sich am konkreten Bedarf des Gremiums. Aus Anlass der Schulungen neu gewonnene Erkenntnisse über Branchen und konkrete Diskussionen in den Betrieben lässt Jörg Schwaab in seine Beratungen direkt einfließen, was eine optimale Orientierung für Betriebsräte sicherstellt.

Jörg Schwaab