Aktuelles

15.06.2015

Erforderlichkeit einer BR-Schulung zum Thema Mobbing

News / erstellt von Tobias Fischer

Bundesarbeitsgericht 14.01.2015 – 7 ABR 95/12

Die Schulung eines BR-Mitglieds ist nicht notwendig, wenn die Kenntnisse im Betriebsrat bereits vorhanden sind.

Besitzt ein Mitglied bereits die erforderlichen Kenntnisse, kann die sinnvolle Organisation der BR-Arbeit es gebieten, auch andere Mitglieder mit der Aufgabenwahrnehmung zu betrauen. Es hängt dabei maßgeblich von der Größe und personellen Zusammensetzung sowie von der Geschäftsverteilung des Betriebsrats ab, ob und inwieweit eines oder mehrere Mitglieder über Spezialkenntnisse verfügen müssen.

Der Betriebsrat darf eine Schulung zum Thema Mobbing für erforderlich halten, wenn im Betrieb Konfliktlagen bestehen, aus deren sich Mobbing entwickeln kann. Rein vergangenheitsbezogene abgeschlossene Sachverhalte genügen dazu ebenso wenig wie die rein theoretische Möglichkeit, dass diese Frage einmal im Betrieb auftreten könnte. Ein konkreter betriebsbezogener Anlass kann gegeben sein, wenn der Betriebsrat aufgrund ihm bekanntgewordener Konflikte in Erwägung zieht, dem Arbeitgeber den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Mobbingprävention vorzuschlagen.