LAG Berlin-Brandenburg 11.04.2019 – 10 Sa 2076/18
Gemäß § 1 des Bildungsurlaubsgesetzes (BiUrlG) des Landes besteht grundsätzlich Anspruch auf (bezahlte) Freistellung zur Teilnahme an einer (entsprechend anerkannten) Bildungsveranstaltung, die entweder der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung dient.
In diesem Fall stand die Teilnahme am Kurs „Yoga I – erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation“ im Streit.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass ein Yoga-Kurs mit einem geeigneten didaktischen Konzept durchaus der beruflichen Weiterbildung dienen könne, immerhin solle mit diesem konkreten Yoga-Kurs u.a. die Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung der Arbeitnehmer unter den Bedingungen fortwährenden und sich beschleunigenden technischen und sozialen Wandels gefördert werden.
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