LAG Berlin-Brandenburg 11.04.2019 – 10 Sa 2076/18
Gemäß § 1 des Bildungsurlaubsgesetzes (BiUrlG) des Landes besteht grundsätzlich Anspruch auf (bezahlte) Freistellung zur Teilnahme an einer (entsprechend anerkannten) Bildungsveranstaltung, die entweder der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung dient.
In diesem Fall stand die Teilnahme am Kurs „Yoga I – erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation“ im Streit.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass ein Yoga-Kurs mit einem geeigneten didaktischen Konzept durchaus der beruflichen Weiterbildung dienen könne, immerhin solle mit diesem konkreten Yoga-Kurs u.a. die Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung der Arbeitnehmer unter den Bedingungen fortwährenden und sich beschleunigenden technischen und sozialen Wandels gefördert werden.
Kaiserstraße 12
60311 Frankfurt am Main
069-921 01 27-0
Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.
Alle Cookies, die für die Funktion der Website möglicherweise nicht erforderlich sind und speziell zur Erfassung personenbezogener Daten des Benutzers über Analysen, Anzeigen und andere eingebettete Inhalte verwendet werden, werden als nicht erforderliche Cookies bezeichnet. Es ist obligatorisch, die Zustimmung des Benutzers einzuholen, bevor diese Cookies auf der Website ausgeführt werden.