Aktuelles

15.01.2015

Fußballtaktik im Mittelfeld

News / erstellt von Tobias Fischer

Arbeitsgericht Rosenheim 23.07.2013 – 1 Ca 621/13

Der Arbeitgeber (Fußballverein der dritten Liga) beschäftigt regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer (Spieler). Die zur Verfügung stehenden Sponsorenmittel für die Saison 2013/2014 gingen im Verhält-nis zur Saison 2012/2013 drastisch zurück.

Ein (Mittelfeld-)Spieler – der Kläger – erhält eine deutlich höhere Vergütung als die anderen Spieler; er wird als offensiver Mittelfeldspieler/Spielmacher bzw. als „Regisseur“ eingesetzt.

Der Verein drängt auf Kostenersparnis zur Scherung der Lizenz für die dritte Liga; es gehe ihm für die kommende Saison nicht (mehr) um den Aufstieg in die zweite Bundesliga, sondern um den Klassenverbleib. Einen so besonders qualifizierten Spieler wie den Kläger benötige man nicht mehr. Er bilde quasi eine eigene Hierarchieebene, die man streichen wolle. Bei dieser neuen Aufstellung des Teams sei auch nicht zu befürchten, dass es zu einer überobligationsmäßigen Belastung der verbleibenden Spieler kommen werde.

Der Verein kündigt jenem Spieler deshalb betriebsbedingt.

Arbeitsgericht stellt Unwirksamkeit der Kündigung fest; ein dringendes betriebliches Erfordernis liege nicht vor. Die Einführung eines neuen taktischen Konzepts und der damit verbundene Einsatz der Spieler auf neuen Positionen stelle für sich allein kein dringendes, eine Kündigung rechtfertigendes betriebliches Erfordernis dar. Der Kläger bilde keine eigene Hierarchieebene. Vielmehr werde er als (Mittel-)Feldspieler beschäftigt und sei somit, wie sämtliche anderen Feldspieler, einsetzbar. Es sei Aufgabe des Trainers dem Kläger durch konkrete Spielanweisungen zu verdeutlichen, dass er „Gleicher unter Gleichen“ sei und mannschaftsdienlich spielen solle und müsse. Sofern er sich nicht als „Team-Player“ in die Mannschaft einfügen sollte, läge es an der Beklagten bzw. deren Trainer, auf das Verhalten des Klägers durch Anweisungen zu reagieren.

Das Arbeitsgericht Rosenheim wörtlich:

„Dass ein neuer Trainer neue taktische Konzepte in einen Fußballverein bringt, infolge dessen die Feldspieler auf ungewohnte Position setzt und von diesen Spielern tatkräftigen Einsatz nicht nur auf den angestammten Positionen verlangt, ist gerade derzeit durch den Neubeginn von Pep Guardiola beim FC Bayern München in aller Munde. Weswegen es der Beklagten bzw. dem Trainer der Beklagten nicht möglich sein sollte, in ähnlicher Weise dem Kläger zu vermitteln, dass er sich künftig anders und nicht mehr vor allem als „Regisseur“ bzw. Spielmacher in das Team der Beklagten einzubringen habe, ist für die Kammer nicht nachvollziehbar.“